Nachdem letzte Woche alle rechtlichen Fragen rund um Gewinnspiele unter die Lupe genommen wurden, geht es heute um die nächsten Schritte. Wie kann ich Nutzer überhaupt dazu auffordern, an meinem Gewinnspiel teilzunehmen?
Die Regeln
Eine Teilnahme durch „Liken“ oder „Kommentieren“ ist zulässig, die Aufforderung den (Gewinnspiel-)Beitrag in der eigenen Chronik zu posten jedoch nicht! Auch die Aufforderung, Personen auf einem vom Veranstalter bereitgestellten Bild zu markieren ist nicht konform mit den Facebook Regeln – außer die markierte Person ist tatsächlich auf dem Bild zu sehen und das Foto ist auf „natürlichem“ Wege zustande gekommen. Collagen von Fans einer Seite zählen hier also nicht! Auch die Teilnahme durch Nutzung eines Hashtags ist nicht gestattet. Kurz gesagt: alles, was die persönlichen Profile von Nutzern involviert, ist tabu.
Gibt es innerhalb des Gewinnspiels ein Ranking, das über den Gewinner entscheidet, ist der Einsatz von „Likes“ wiederum unproblematisch. Hier ist es durchaus in Ordnung, den Gewinner über den Kommentar oder das Bild mit den meisten Gefällt-mir Angaben zu ermitteln.
Steht nun ein Gewinner fest, kann dieser von der Seite, die das Gewinnspiel veranstaltet, kontaktiert werden. Ich sage hier bewusst „kann“ und nicht „darf“, denn vor den Änderungen der Gewinnspiel-Richtlinien letzten Jahres war das unzulässig. Heute ist es das eigentlich nicht mehr, jedoch macht hier eine andere Facebook-Regelung Probleme, die den direkten Kontakt von Seite zu Nutzer in eine Grau-Zone rutschen lässt. Der Inhalt der Nachricht darf in jedem Fall nur eine Benachrichtigung über den Gewinn darstellen und keine weiteren werblichen Angebote. Außerdem kann es passieren, dass der oder die Glückliche gar nichts von seinem Gewinn mitbekommt und die Nachricht ungelesen im „Sonstiges“ Ordner verendet. Kontaktiert man den Gewinner über ein privates Profil oder fordert ihn auf, sich zu melden, kann man diese Problematik aber ganz einfach umgehen.
Will man den Namen des Gewinners direkt bekannt geben, braucht man dessen Einwilligung. Bei Gewinnspielen, die im selben Post nach dem Kommentar mit den meisten Likes o.ä. suchen, ist diese Einwilligung nicht zwingend erforderlich. Allerdings schadet es nie, die Einwilligung über die Teilnahmebedingungen einzuholen. Denn besonders wenn man Namen oder Beitrag des Gewinners in einem anderen Kontext publizieren will, ist eine Einwilligung unabdinglich.
Das alles zeigt, dass es eine Menge zu beachten gibt. Mit realistischen Zielvorgaben kann sich der Aufwand aber lohnen! Man sollte sich darüber im klaren sein, dass Gewinnspiele ein hervorragendes Mittel sind, um neue Fans zu generieren und die Bindung zu bestehenden zu stärken (wie bereits zu Anfang des ersten Beitrags gesagt). Ein kurzes Aufmerksamkeits-Hoch ist also sehr wahrscheinlich. Um die neuen Fans dann aber auch zu behalten, müssen solchen kurzfristigen Werbemaßnahmen auch langfristige Taten in Form von interessantem Content folgen!
Fazit: Gewinnspiele sind ein toller Ausgangspunkt für viele neue Kunden- bzw. Fanbeziehungen – immer unter der Voraussetzung, dass alle Regeln eingehalten werden.