Gewinnspiele auf Facebook sind ein recht einfaches und effizientes Mittel, um neue Fans zu generieren und die Bindung zu bestehenden zu festigen. Sie werden daher recht häufig von Unternehmen eingesetzt. Was es dabei zu beachten gilt, welche rechtlichen und netzwerkspezifischen Regelungen und welche Vor- und Nachteile der Einsatz von Gewinnspielen hat, zeigen euch die nächsten beiden Beiträge.
Vor einiger Zeit konnte man Gewinnspiele auf Facebook nur über eine entsprechende App anbieten. Seit Facebook die eigenen Regelungen diesbezüglich gelockert hat, ist das nicht mehr erforderlich (aber trotzdem weiterhin möglich). Ansonsten reicht inzwischen auch ein einfacher Beitrag auf der eigenen Seite. Dieser muss natürlich deutlich machen, dass es sich um ein Gewinnspiel handelt und auch dessen entsprechenden Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien ausweisen. Laut den Richtlinien von Facebook ist der Veranstalter eines Gewinnspiels selbst für dessen Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass selbige eingehalten werden. Außerdem muss in jedem Fall ersichtlich sein, dass Facebook selbst in keinerlei Verbindung zum Gewinnspiel steht.
So viel aus Sicht des Netzwerks. Was aber besagt das deutsche Recht im Zusammenhang mit Gewinnspielen? Der Gesetzgeber verlangt, dass die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiels angegeben werden und leicht zugänglich sind, beispielsweise durch einen Link im Beitrag. Die Teilnahmebedingungen im einzelnen müssen auch einigen Anforderungen genügen: sie müssen den Namen des Veranstalters und Kontaktmöglichkeiten beinhaltet, ähnlich wie in einem Impressum. Teilnahmeberechtigten, Beginn und Ende des Gewinnspiels sowie das Datum der Auslosung, eine Beschreibung des Gewinns, der Gewinnausschüttung und der Methode, nach der ein Gewinner ermittelt wird (Zufallsprinzip oder nach bestimmten Kriterien) sind ebenfalls Pflicht. Auch Datenschutzhinweise, die den Nutzer darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck von ihm im Zuge des Gewinnspiels erhoben werden und wie mit diesen umgegangen wird, dürfen in den Teilnahmebedingungen nicht fehlen.
Wenn Gewinnspiele direkt in Beiträgen ausgeschrieben werden, zieht das automatisch die Einbeziehung von Nutzern und deren Interaktion nach sich. Deshalb sollte man auch einen Haftungsausschluss integrieren, um nicht für das Handeln der Nutzer (z.B. die Inhalte von deren Beiträgen) verantwortlich gemacht werden zu können. Ein Abschnitt zum Änderungsvorbehalt rundet das Regelungspaket ab. Sollte das Gewinnspiel von Facebook oder aus anderen Gründen gestoppt werden, ist man abgesichert und hat keine Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern.
Man sieht, schon hier gibt es eine ganze Menge zu beachten. Trotzdem oder gerade deshalb ist es besonders wichtig, all diese Anforderungen zu erfüllen, da andernfalls schnell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ins Haus flattern können. Damit auch ich abgesichert bin: alle Angaben ohne Gewähr.
So viel zur rechtlichen Seite. Wie kann ich Nutzer nun aber dazu auffordern an meinem Gewinnspiel teilzunehmen und welche Methoden der Gewinnermittlung sind gängig und zulässig? Da es für heute schon recht viel war, ist das Teil des nächsten Beitrags 😉