Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Innsiders Media GmbH – nachstehend „Agentur“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Agentur absenden.

 

2. WEITERGELEITETE AUFTRÄGE

2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die Agentur einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Agentur den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

2.2 Die Angebote der Agentur sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

 

3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

3.1 Ein Vertrag mit der Agentur kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.

3.2 Vertragsgegenstand sind die Dienstleistungen, welche im Auftrag bzw. im Vertrag vereinbart wurden.

 

4. DATEN

Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die Agentur wird die Interessen des Auftraggebers nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Im Falle eines Datenverlustes kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen der Agentur, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

 

5. DATENSCHUTZ

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

 

6. PREISE UND ZAHLUNGEN

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste der Agentur bzw. des individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2,00% – über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Agentur und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Auftraggebers, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Agentur ausgeführt. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vier-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

6.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

6.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19,00%.

 

7. MARKEN­RECHTE / COPYRIGHTS

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die Agentur erstellten Arbeiten verbleibt bei der Agentur.

 

8. HAFTUNG

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Agentur wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

8.2 Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

8.3 Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Agentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

8.5 Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

8.6 Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

9. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur gilt deutsches Recht.

9.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Agentur.

 

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.