Da Facebook das größte und meistgenutzte soziale Netzwerk ist, möchte ich heute einen kleinen Einblick in die gesetzlichen und hauseigenen Regelungen geben, die bei kommerzieller Nutzung des Netzwerks zu beachten sind.
Die oberste und wichtigste Regel:
Obwohl Facebook weltweit verfügbar ist, gelten für Unternehmen die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem es seinen Sitz hat. Neben Facebook-Richtlinien müssen also immer zuerst die geltenden deutschen Gesetzte eingehalten werden. Richtlinien dagegen haben nicht denselben bindenden Charakter und werden von Facebook selbst aufgestellt. Deshalb entscheidet der Konzern auch nach eigenem Ermessen darüber, in welchen Fällen diese verletzt werden und wann nicht. Um rechtliche Auseinandersetzungen und kostspielige Abmahnungen zu vermeiden, sollte man sich sowohl an geltende Gesetze als auch an Regeln des jeweiligen
Netzwerks halten.
Bei Facebook muss man bereits bei der Erstellung eines Accounts auf die Wahl des richtigen Kontos achten. Private Accounts, von denen laut Richtlinien jede Person nur einen einzigen anlegen darf und dabei ihren richtigen Namen angeben muss, dürfen primär auch nur für private Zwecke genutzt werden. Möchte man mit seinem Unternehmen auf Facebook vertreten sein und diese Präsenz für kommerzielle Zwecke gebrauchen, bedarf es einer offiziellen Facebook-Seite. Ob es sich um eine private Chronik oder eine Facebook-Seite handelt, erkennt man an den unterschiedlichen Optionen, die darin bestehen einer Privatperson eine Freundschaftsanfrage zu schicken oder auf einer offiziellen Seite den Gefällt-mir Button zu drücken.
Eine offizielle Seite unterliegt immer der Impressumspflicht. Dabei reicht es nicht, das Impressum im Infobereich anzuzeigen. Es muss in der Regel mit weniger als zwei Klicks zu erreichen und als solches erkennbar sein. Probleme kann auch die Inhaberschaft einer Facebook-Seite bereiten. Normalerweise „gehört“ die Seite demjenigen, der sie angelegt hat. Eine Übertragung bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Facebook Inc. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Inhaberschaft einer Seite am besten vertraglich geregelt werden.
Bei der Wahl des Namens einer Facebook-Seite besteht zwar keine „Klarnamenpflicht“ wie beim Anlegen eines privaten Accounts, trotzdem empfiehlt es sich, die Seite nach dem Unternehmen zu benennen. Dient die Seite nur der Vermarktung eines einzelnen Produkts oder einer Aktion, können natürlich auch deren Namen als Vorlage dienen. Ganz frei ist man allerdings auch hier nicht: selbstverständlich müssen die Rechte Dritter gewahrt werden was bedeutet, dass man nicht einfach einen bereits vorhandenen, eingetragenen Namen verwenden darf. Bei der Gestaltung des Namens dürfen außerdem keine von der Rechtschreibung abweichende Großbuchstaben oder Symbole verwendet werden, die nicht Teil des Firmennamens sind. Die Liste der Hausregeln auf Facebook ist damit längst nicht abgearbeitet. Um einen kurzen Einblick in die zahlreichen Regelungen und Richtlinien zu geben, dürfte es aber genug sein. Wer sich näher damit beschäftigen möchte, kann sich mit den Nutzungsbedingungen von Facebook vertraut machen. Oder man überlässt die Erstellung und Pflege einer Facebook-Seite einfach den Profis, die über dieses Know-How bereits verfügen.