Was passiert mit meinem Account, wenn ich sterbe? Zugegeben, das klingt zunächst etwas morbide und gehört nicht zu den Dingen, über die man sich gern Gedanken macht. Interessant ist die Frage aber trotzdem – nicht nur für private Nutzer, sondern auch für Betreiber einer offiziellen Fanpage.
Bisher war es für Angehörige ein echtes Problem, das Profil eines Verstorbenen zu löschen bzw. sich überhaupt darum zu kümmern, wenn diese nicht gerade das Passwort kannten. Mit einem neuen Feature namens Legacy Contact will Facebook diese unangenehme Angelegenheit vereinfachen. Eine deutsche Bezeichnung für die neue Funktion gibt es bisher nicht, denn wie so oft erfolgt der Roll-Out schrittweise und ist gerade erst in den USA gestartet.
Funktionsweise des Legacy Contacts
Mit Legacy Contact werden die Sicherheitseinstellungen um eine zusätzliche Funktion erweitert. Hier kann quasi ein Erbe des eigenen Accounts eingetragen werden bzw. eine Person, die diesen nach dem Ableben verwalten soll. Die mit dem Account betraute Person kann dann auf die Seite des Verstorbenen posten, Freundschaftsanfragen beantworten sowie Profil- und Titelbild ändern. Wenn sie vom ursprünglichen Inhaber des Accounts dazu berechtigt wurde, kann sie auch Bilder und eigene Beiträge als Archiv herunterladen. Was sie allerdings nicht kann, ist sich als die verstorbene Person selbst ausgeben, sagt Facebook. Auch die privaten Nachrichten seien tabu.
Generell ändert Facebook den Status einer privaten Seite nach dem Tod zu einem „memoralized profile“, also einer Art digitalen Gedenkstätte, die nicht mehr aktiv ist. Wem dieser Gedanke nicht gefällt, der kann auch veranlassen, dass sein Profil im Todesfall dauerhaft gelöscht wird. Voraussetzung für beide Alternativen ist natürlich, dass das Netzwerk von dem Tod eines Mitglied erfährt.
Was mit den Administrator-Rechten für Facebook-Seiten geschieht, erfährt man leider nicht. Besonders für Betreiber einer Facebook-Seite könnte das aber ein wichtiger Punkt sein, wenn die Seite allein verwaltet wurde und es keine anderen Administratoren gibt. Aufgrund der eingeschränkten Rechte des Erben ist es aber fraglich, ob dieser auch Zugriff auf verwaltete Seiten hat. Vielleicht kommt Facebook ja bald auf die Idee, auch dafür eine Funktion einzurichten – wenn sie nicht schon in der Entwicklung steckt.