Die momentan bestehende Verpackungsverordnung entspricht nicht mehr den jüngsten Anforderungen zum Thema Umweltschutz und Recycling. Aus diesem Grund arbeitete die Regierung an einem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das am ersten Tag des neuen Jahres in Kraft treten wird.
Was darunter zu verstehen ist und vor allem welche Folgen das für Online-Händler hat, haben wir als Agentur für Online-Shops zusammengefasst. Denn die Errichtung einer neuen Zentrale, die alle Vorgaben bei betroffenen Shops kontrollieren wird, sorgt dafür, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden sollten. Ansonsten ist mit Strafen in Höhe von bis zu 200.000€ zu rechnen.
Reines Nutzen von Verpackungen ausschlaggebend
In der Definition des Gesetzes ist festgelegt, wer die Vorgaben umsetzen muss: So sind Sie als Online-Shop davon betroffen, da laut Paragraph 3, Absatz 14 jeder Vertreiber, „der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“ als Verpackungs-„Hersteller“ gilt. Das betrifft vermutliche viele Online-Shops, da das VerpackG darunter auch die Versandverpackung versteht. Sie müssen sich dann entsprechend registrieren, wenn Ihre Produkte durch eine Verkaufs- oder Umverpackung versendet werden, was im Normalfall immer so ist.
Hierbei geht es also darum, dass die Verpackung nur dem Verkauf dient und der Endkunde diese nach Erhalt der Ware direkt wegwirft. Eine Maßnahme, die den Umweltschutz unterstützen soll, was wir selbstverständlich gutheißen.
Ändert sich dadurch alles?
Die Frage ist also nun: Was ändert sich? Und gleich zu Anfang: Nicht so viel, also keine Angst. Der Gesetzgeber vertraut auf die bisher vorhandenen Praxen und ergänzt diese Richtlinien mit ein paar Zusätzen. So muss nach der Systembeteiligungspflicht jeder Online-Shop an einem oder mehreren dualen System beteiligt sein, um für das Inverkehrbringen von Verpackungen autorisiert zu sein. Da dies bereits gang und gäbe ist, ist die nun folgende Registrierungspflicht neu: Eine Registrierung bei der neu errichteten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist notwendig. Die Daten werden in der neuen Datenbank namens LUCID veröffentlicht und nur damit können Verpackungen in den Verkehr gebracht werden.
Der Sinn hinter dieser Registrierung liegt in der ebenfalls neuen Datenmeldungspflicht. Dadurch sind Sie verpflichtet, alle Angaben zu Verpackungen, die Sie im Rahmen einer Systembeteiligung machen, unverzüglich zu melden. Ab einer gewissen Menge muss dann jedes Jahr bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche Verkaufs- und Umverpackungen abgegeben werden.
Für Online-Händler besonders zu beachten: Auf der Internetseite muss der Endkonsument deutlich darüber informiert werden, ob es sich um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handelt.
Es gilt also folgendes zu tun:
- Eine Registrierung bei LUCID ist bereits jetzt möglich
- Die Webseite muss an die Angaben „Einweg“ oder „Mehrweg“ angepasst werden
- Im dualen System sind alle Verpackungsprozesse zu analysieren und aufzuschreiben, um diese in LUCID melden zu können
Kommen Sie für Änderungen auf Ihrem Online-Shop gerne auf uns zu. Wir übernehmen die Änderungen, sofern alle sachspezifischen Fragen klar sind.